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   VGH Bayern, 11.01.2013 - 15 ZB 11.128   

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VGH Bayern, 11.01.2013 - 15 ZB 11.128 (https://dejure.org/2013,535)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.01.2013 - 15 ZB 11.128 (https://dejure.org/2013,535)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Januar 2013 - 15 ZB 11.128 (https://dejure.org/2013,535)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Werbeanlage; faktische Baugrenze;Verhältnis Baugenehmigung zu sanierungsrechtlicher Genehmigung;Keine subjektiven Rechte der Gemeinde aus Art. 68 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 BayBO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 18.03.1993 - GrS 1/92

    Baurecht: Erteilung einer Baugenehmigung trotz noch offenstehender anderer

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2013 - 15 ZB 11.128
    Da die Baugenehmigung nach bayerischem Bauordnungsrecht nicht den "Schlusspunkt" der öffentlich-rechtlichen Zulässigkeitsprüfung eines Vorhabens bildet (vgl. Art. 68 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 BayBO), darf sie auch erteilt werden, wenn noch offen ist, ob eine andere öffentlich-rechtliche Gestattung erteilt werden kann, die für das Vorhaben neben der Baugenehmigung erforderlich ist (BayVGH, B.v. 18.3.1993 - GrS 1/1992 - 1 B 90.3063 - VGH n.F. 46, 47 zu einer fehlender sanierungsrechtlichen Genehmigung nach § 144 BauGB).
  • VGH Bayern, 14.10.2010 - 15 ZB 10.1584

    Erdrückende Wirkung (abgelehnt); Berücksichtigung von Nachbarinteressen im Rahmen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2013 - 15 ZB 11.128
    Denn unabhängig davon, ob es sich bei der in Art. 68 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 BayBO geregelten Möglichkeit einer Versagung der Baugenehmigung um einen gesetzlich geregelten Fall fehlenden Sachbescheidungsinteresses des Bauherrn handelt oder aber - was möglicherweise auch keinen sachlichen Unterschied ausmacht - um eine Ermächtigung der Bauaufsichtbehörde, die Baugenehmigung nach ihrem Ermessen zu versagen (Art. 40 BayVwVfG), ergäbe sich weder im einen noch im anderen Fall daraus ein subjektives Recht des Beigeladenen als Trägers der Planungshoheit (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2010 - 15 ZB 10.1584 - BayVBl 2011, 413).
  • VGH Bayern, 14.09.2018 - 9 B 15.1278

    Baugenehmigung für Werbetafel in Mischgebiet - Berufung durch beigeladene

    c) Die neben der Baugenehmigung wohl nach § 144 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erforderliche sanierungsrechtliche Genehmigung für das Vorhaben wird von Art. 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayBO nicht erfasst, weil sie im Hinblick auf die Baugenehmigung nicht entbehrlich ist und von der Baugenehmigung weder eingeschlossen noch ersetzt wird; sie ist vielmehr eine formell eigenständige Genehmigungsentscheidung (vgl. BayVGH, B.v. 11.1.2013 - 15 ZB 11.128 - juris Rn. 5 f. m.w.N.).

    Da die Baugenehmigung nach bayerischem Bauordnungsrecht nicht den "Schlusspunkt" der öffentlich-rechtlichen Zulässigkeitsprüfung eines Vorhabens bildet (vgl. Art. 68 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 BayBO), darf sie auch erteilt werden, wenn noch offen ist, ob eine andere öffentlich-rechtliche Gestattung erteilt werden kann, die für das Vorhaben neben der Baugenehmigung erforderlich ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.1.2013 - 15 ZB 11.128 - juris Rn. 6 f. m.w.N.; BayVGH, B.v. 18.3.1993 - GrS 1/1992 - 1 B 90.3063 - VGH n.F. 46, 47= juris Rn. 18 ff.; Lechner in Simon/Busse, BayBO, Stand März 2018, Art. 68 Rn. 217 ff.; a.A. aufgrund abweichender landesrechtlicher Regelungen z.B. in § 64 Abs. 1 Satz 1, § 57 Abs. 1 Nr. 1 der Hessischen Bauordnung, vgl. HessVGH, B.v. 23.11.2017 - 3 B 1539/17 - NVwZ-RR 2018, 384 = juris Rn. 31).

    Etwas anderes ergibt sich auch aus Art. 68 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 BayBO nicht (vgl. BayVGH, B.v. 11.1.2013 - 15 ZB 11.128 - juris Rn. 6 f. m.w.N.; vgl. Decker a.a.O. Rn. 158 ff.).

  • VGH Bayern, 28.06.2018 - 9 B 13.2616

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Werbetafel

    c) Die neben der Baugenehmigung wohl nach § 144 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erforderliche sanierungsrechtliche Genehmigung für das Vorhaben wird von Art. 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayBO nicht erfasst, weil sie im Hinblick auf die Baugenehmigung nicht entbehrlich ist und von der Baugenehmigung weder eingeschlossen noch ersetzt wird; sie ist vielmehr eine formell eigenständige Genehmigungsentscheidung (vgl. BayVGH, B.v. 11.1.2013 - 15 ZB 11.128 - juris Rn. 5 f. m.w.N.).

    Da die Baugenehmigung nach bayerischem Bauordnungsrecht nicht den "Schlusspunkt" der öffentlich-rechtlichen Zulässigkeitsprüfung eines Vorhabens bildet (vgl. Art. 68 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 BayBO), darf sie auch erteilt werden, wenn noch offen ist, ob eine andere öffentlich-rechtliche Gestattung erteilt werden kann, die für das Vorhaben neben der Baugenehmigung erforderlich ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.1.2013 - 15 ZB 11.128 - juris Rn. 6 f. m.w.N.; BayVGH, B.v. 18.3.1993 - GrS 1/1992 - 1 B 90.3063 - VGH n.F. 46, 47= juris Rn. 18 ff.; Lechner in Simon/Busse, BayBO, Stand Dezember 2017, Art. 68 Rn. 217 ff.; a.A. aufgrund abweichender landesrechtlicher Regelungen z.B. in § 64 Abs. 1 Satz 1, § 57 Abs. 1 Nr. 1 der Hessischen Bauordnung, vgl. HessVGH, B.v. 23.11.2017 - 3 B 1539/17 - NVwZ-RR 2018, 384 = juris Rn. 31).

    Etwas anderes ergibt sich auch aus Art. 68 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 BayBO nicht (vgl. BayVGH, B.v. 11.1.2013 - 15 ZB 11.128 - juris Rn. 6 f. m.w.N.; vgl. Decker a.a.O. Rn. 158 ff.).

  • VG Ansbach, 12.05.2020 - AN 17 K 19.00432

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

    Sie ist vielmehr eine formell eigenständige Genehmigungsentscheidung (vgl. BayVGH, B.v. 11.1.2013 - 15 ZB 11.128 - juris Rn. 5 f. m.w.N.).

    Da die Baugenehmigung nach bayerischem Bauordnungsrecht nicht den "Schlusspunkt" der öffentlich-rechtlichen Zulässigkeitsprüfung eines Vorhabens bildet (vgl. Art. 68 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 BayBO), darf sie auch erteilt werden, wenn noch offen ist, ob eine andere öffentlich-rechtliche Gestattung erteilt werden kann, die für das Vorhaben neben der Baugenehmigung erforderlich ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.1.2013 - 15 ZB 11.128 - juris Rn. 6 f. m.w.N; a.A. aufgrund abweichender landesrechtlicher Regelungen z.B. in § 64 Abs. 1 Satz 1, § 57 Abs. 1 Nr. 1 der Hessischen Bauordnung, vgl. HessVGH, B.v. 23.11.2017 - 3 B 1539/17 - juris Rn. 31).

    Ob die Baugenehmigungsbehörde die Erteilung der Baugenehmigung mangels Sachbescheidungsinteresse hätte versagen können, braucht nicht geklärt zu werden, denn jedenfalls ergibt sich aus dieser verfahrensrechtlichen Befugnis der Bauaufsichtsbehörde kein subjektives Recht der klagenden Gemeinde (vgl. BayVGH, B.v. 11.1.2013 - 15 ZB 11.128 - juris Rn. 7).

  • VGH Hessen, 23.11.2017 - 3 B 1539/17

    Verhältnis der Baugenehmigung zur sanierungsrechtlichen Genehmigung

    Soweit das Verwaltungsgericht zum Beleg für seine Ansicht, das Fehlen der Sanierungsgenehmigung sei für die Erteilung der Baugenehmigung unbeachtlich, auf Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. vom 11.01.2013 - 15 ZB 11.128 -, juris, Rdnr. 6) verweist, ist festzuhalten, dass dieser Rechtsprechung von dem hessischen Landesrecht abweichende Regelungen zugrunde liegen.
  • VG Gießen, 19.06.2017 - 1 L 3458/17

    Verhältnis Baugenehmigung zu sanierungsrechtlicher Genehmigung, Kein Drittschutz

    Die sanierungsrechtliche Genehmigung stellt im Verhältnis zur Baugenehmigung eine formell eigenständige Genehmigungsentscheidung dar, und zwar auch dann, wenn diese Genehmigung, weil für das Vorhaben zugleich eine Baugenehmigung erforderlich ist, gemäß § 145 Abs. 1 Satz 2 BauGB durch die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt wird (vgl. Bayer. VGH, Beschluss vom 11.01.2013 - 15 ZB 11.128 -, juris, 6; VG Magdeburg, Urteil vom 27.03.2014 - 4 A 262/13 -, juris, Rn. 38; VG Gera, Beschluss vom 18.05.1998 - 4 E 785/98.GE -, juris, Rn. 23).
  • VG Ansbach, 29.01.2024 - AN 3 S 23.2625

    Baurecht;, Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz durch Standortgemeinde;,

    Die Bau- und Sanierungsgenehmigung sind aber gleichwohl zwei selbständige, nebeneinanderstehende Genehmigungen mit einem jeweils eigenständigen Genehmigungstatbestand (BayVGH, B.v. 11.1.2013 - 15 ZB 11.128 - juris Rn. 6; U.v. 14.9.2018 - 9 B 15.1278 - juris Rn. 41 f.).
  • VG Magdeburg, 27.03.2014 - 4 A 262/13

    Baugenehmigung für den Anbau in einem Blockinnenbereich; Festlegung der hinteren

    Die Baugenehmigung ersetzt also nicht für dasselbe Verfahren erforderliche andere öffentlich-rechtliche Gestattungen wie die sanierungsrechtliche Genehmigung (vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 11.01.2013 - 15 ZB 11.128 -, juris, und VG Gera, Beschluss vom 18.05.1998 - 4 E 785/98.GE -, beide für das jeweilige Landesrecht).
  • VG Ansbach, 02.07.2020 - AN 17 K 19.01354

    Genehmigung einer doppelseitigen beleuchteten Werbeanlage zur Fremdwerbung

    Sie ist vielmehr eine formell eigenständige Genehmigungsentscheidung (vgl. BayVGH, B.v. 11.1.2013 - 15 ZB 11.128 - juris Rn. 5 f. m.w.N.).
  • VG Augsburg, 31.07.2013 - Au 4 K 12.1462

    Werbeanlagensatzung des Marktes ... vom 7.12.2011

    Denn die Baugenehmigung ergeht insoweit unbeschadet der sanierungsrechtlichen Anforderungen und stellt auch nicht den Schlusspunkt der öffentlich-rechtlichen Zulässigkeitsprüfung dar (BayVGH, B.v. 11.1.2013 - 15 ZB 11.128 - KommPrax BY 2013, 153 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 20.10.2020 - 12 CS 20.2141

    Baugenehmigung, Bescheid, Beschwerde, Antragstellung, Genehmigung, Vorhaben,

    Sie darf deshalb auch dann erteilt werden, wenn noch offen ist, ob eine andere öffentlich-rechtliche Gestattung erteilt werden kann, die für das Vorhaben neben der Baugenehmigung ebenfalls erforderlich ist (vgl. BayVGH, Beschluss v. 11.1.2013 - 15 ZB 11.128 - juris; Beschluss v. 18.3.1993 - GRS 1/1992 - 1 B 90.3063 - juris).
  • VG Ansbach, 30.07.2018 - AN 9 S 18.01337

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Nutzungsuntersagung für

  • VG Ansbach, 05.08.2021 - AN 3 K 20.01224

    Inzidente Normenkontrolle im Eilverfahren, Zweckentfremdung von Wohnraum,

  • VG Ansbach, 16.09.2020 - AN 3 S 20.01646

    Inzidente Normenkontrolle im Eilverfahren, Zweckentfremdung von Wohnraum,

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